„Bring Your Own Device“ – Flexibilität am Arbeitsplatz

Neu ist das „Bring Your Own Device“- Konzept (BYOD) nicht. Im Zuge der Entwicklung des Telefons zum Handy und schließlich zum Smartphone bedeutet es nichts anderes, als dass ein Arbeitnehmer seine eigenen mobilen Endgeräte an den Arbeitsplatz mitbringt und zusätzlich zur Privatnutzung auch beruflich verwendet. In der Hotellerie gilt dies auch für Gäste. Denn sie möchten mit PC, Smartphone oder Tablet auch auf die angebotenen Hotelservices zugreifen.
 



Achtung: Die Einführung braucht ein klares Konzept - Sicherheits-Richtlinien müssen eingehalten werden.

Für Arbeitnehmer bedeutet BYOD, dass sie sich mit ihren Privatgeräten in die IT-Infrastruktur des Unternehmens einloggen oder entsprechende Anwendungen herunterladen und verwenden können. Genau diese Vermischung von privater und beruflicher Nutzung birgt aber auch zahlreiche Risiken für den Arbeitgeber – vor allem was den Datenschutz und hier insbesondere die Gastdaten betrifft. So erklärt es sich fast von selbst, warum das „BYOD“-Konzept so langsam voranschreitet.

 
BYOD – Ein Konzept mit vielen Vorzügen …
 

… da es prinzipiell eine „Win-Win-Situation“ herbeiführt: Der Arbeitgeber spart sich hohe Anschaffungs- und Lizenzkosten für Hard- und Software im Unternehmen, und Arbeitnehmer können sich über ein hohes Maß an Flexibilität freuen.

 
Die logischen Konsequenzen liegen auf der Hand:
 

  • Erhöhte Arbeitgeberattraktivität
  • Kosteneinsparungen
  • Höhere Wirtschaftlichkeit
  • Mehr Zufriedenheit unter den Mitarbeitern
  • Verringerte Mitarbeiterfluktuation
  • Gesteigerte Produktivität

 
Implementierung
 

Eine Einführung muss wohl durchdacht und sorgfältig geplant werden. An oberster Stelle stehen dabei immer der Datenschutz sowie die Abwehr von Hacker-Angriffen. Ein weiterer Faktor ist die Zeiterfassung. Eine Trennung zwischen privat und Beruf ist kaum noch möglich, wie kann die Arbeitszeit kontrolliert werden? Und nicht immer ist es eine Kostenersparnis, denn der Arbeitgeber kann aufgrund rechtlicher Bestimmungen auch schnell in eine Kostenfalle tappen. So können Beteiligungen an Anschaffungs- oder Nutzungskosten durch den Arbeitgeber als verdeckte Lohnzahlung interpretiert werden. Oder aber er haftet plötzlich für den Verlust oder die Beschädigung privater mobiler Endgeräte während der betrieblichen Nutzung.

 
Oftmals nur Mischformen
 

Angesichts der zahlreichen Fallstricke gibt es oft kein reines BYOD, sondern eher Mischformen, sagt Bitkom-Expertin Petrich. Dazu zählt zum Beispiel CYOD („Choose Your Own Device“), bei dem Arbeitnehmer zwar keine eigenen Geräte verwenden, aber aus einer breiteren Palette an Hardware wählen können. Bitkom-Leitfaden zur Einführung eines BYOD-Konzeptes