Informationen zur Kassensicherungsverordnung 2020

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) wird voraussichtlich noch in 2020 umgesetzt. Wir haben eine Lösung für Sie erarbeitet, die nicht nur die erforderliche TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) sondern auch den EFSTA Service beinhaltet. Lassen Sie uns kurz wissen, wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben – wir beraten Sie jederzeit gern zu diesem Thema.

Bitte beachten Sie:
Jede Software, die eine Rechnung erstellen kann, benötigt eine TSE. Also sowohl PMS- als auch POS-Systeme.
 
  

   

KassenSichV in der Umsetzung

  • alle digitalen Kassensysteme und Registrierkassen müssen mit einer zertifizierten TSE (technische Sicherheitseinrichtung) ausgestattet werden
  • es muss sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt sämtliche Grundaufzeichnungen fehlerfrei an das Finanzamt übertragen werden können; dies geschieht mittels einer einheitlichen digitalen Schnittstelle
  • jeder Geschäftsvorgang muss mit Belegen nachgewiesen werden können (Belegausgabepflicht)
  • alle elektronischen Kassen müssen mit einer Seriennummer versehen und beim Finanzamt angemeldet werden

 

Unser Vertriebsteam ist für Sie da:

Christian Kebschull
betreut unsere Key Account Kunden
Telefon +49 521 924320 E-mail


Bernd Hafkesbrink

betreut Hotels in Mittel-, Ost- und Süddeutschland
Telefon +49 521 924320 E-Mail


Sascha Markwort

betreut Accounts im PLZ-Gebiet 4/5/6/7
Telefon +49 521 924320 E-Mail

Kompatible Versionen

Oracle Hospitality Suite8: 8.9.6.X, 8.10.2.X, 8.11.X, 8.12.X, 8.13.X und 8.14.X

Oracle Hospitality Suite8 Property Point of Sale: 8.9.6.X, 8.10.2.X, 8.11.X, 8.12.X, 8.13.X und 8.14.X

   

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen erhalten Sie in diesem Dokument. Registrieren Sie sich einmalig mit Ihren Kontaktdaten und erfahren Sie unter anderem auch die benötigten Versionen zur Anbindung der TSE.

go.oracle.com/LP=87463